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Pressemitteilung

ÖDP auf Europakurs -- I

Prozenthürde vom Bundesverfassungsgericht gekippt

Der Europakandidat der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) im Wahlkreis Hof, Dr. Peter Hiltner, freut sich über die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auch die 3%-Hürde bei den Wahlen zum Europaparlament am 25. Mai 2014 für grundgesetzwidrig zu erklären.  Für eine solche Einschränkung der Chancengleichheit existiere bei der Europawahl keine grundgesetzliche Basis.

Mit diesem Erfolg ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hat die ÖDP gute Chancen, im Mai in das Europaparlament einzuziehen, da das gängige Argument der "verlorenen Stimme" jetzt entfällt.


Hiltner hält es für enorm wichtig, dass damit erstmals eine Partei ins EU-Parlament kommt, die satzungsgemäß Konzernspenden ablehnt und konsequent für Transparenz steht.

Im November 2011 hatte das Verfassungsgericht mit den gleichen Argumenten bereits eine 5%-Hürde gekippt. "Die 3%-Hürde ist erst 2013 vom Bundestag beschlossen worden", erklärt Hiltner, "und zwar gegen die ausdrückliche Empfehlung einer Ministerialvorlage des Innenministeriums. Diese befand, dass eine 3%-Hürde ebenso wie die 5%-Hürde grundgesetzwidrig sei, und warnte den Bundestag vor der Gefahr einer Organuntreue. Es ist sehr erstaunlich, dass der Bundespräsident im letzten Oktober die 3%-Hürde dennoch unterschrieben hat".

Peter Hiltner

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